Die Karte zeigt die Anzahl der, gemäß § 14 (4) des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG), gemeldeten Freizeitwohnsitze (Kreisgröße) sowie deren Anteil am Gesamtwohnungsbestand der jeweiligen Gemeinde (Kreisfarbe). Freizeitwohnsitze, die aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 13 (7) bestehen, sind für Berechnungen gemäß § 13 (4) nicht relevant. Klicken sie für eine Gegenüberstellung der Wohnungsentwicklung seit 1961 mit der Zahl der Freizeitwohnsitze 2011 auf die Kreise.
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