it:Die Karte zeigt die Anzahl der, gemäß § 14 (4) des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG), gemeldeten Freizeitwohnsitze (Kreisgröße) sowie deren Anteil am Gesamtwohnungsbestand der jeweiligen Gemeinde (Kreisfarbe). Freizeitwohnsitze, die aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 13 (7) bestehen, sind für Berechnungen gemäß § 13 (4) nicht relevant. it:Klicken sie für eine Gegenüberstellung der Wohnungsentwicklung seit 1961 mit der Zahl der Freizeitwohnsitze 2011 auf die Kreise.
it:Tabelle anzeigen