Der österreichischen Bundespräsident
Der österreichische Bundespräsident wird für jeweils sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Das Amt darf in einem Stück längstens zwei aufeinander folgende Perioden lang bekleidet werden. Zu den weitreichendsten Rechten zählt der Oberbefehl über die Armee und die Befugnis, unter bestimmten Umständen Bundesregierung, Nationalrat und die Landtage aufzulösen. Damit ist der Bundespräsident in das Netz der Gewaltenteilung und -kontrolle eingebunden. Darüberhinaus kommen ihm Aufgaben wie die Berufung der Regierung, die Vertretung der Republik nach außen, die Ernennung von Beamten und Richtern, die Begnadigung von Straftätern und diverse Kompetenzen zur Bewältigung schwerer politischer Krisensituationen zu. Das Amt des Bundespräsidenten besteht in Österreich von Beginn der republikanischen Staatsform 1918 an. 1938 bis 1945 hat es keinen Bundespräsidenten gegeben, da Österreich als Bestandteil des Dritten Reiches als Staat nicht existiert hat.
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Präsidentschaftskanzlei, Wiener Hofburg Bild: Präsidentschaftskanzlei |
Amtszeit | Bundespräsident |
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1918 - 1920 | Karl SEITZ |
1920 - 1928 | Michael HAINISCH |
1928 - 1938 | Wilhelm MIKLAS |
1945 - 1950 | Karl RENNER |
1951 - 1957 | Theodor KÖRNER |
1957 - 1965 | Adolf SCHÄRF |
1965 - 1974 | Franz JONAS |
1974 - 1986 | Rudolf KIRCHSCHLÄGER |
1986 - 1992 | Kurt WALDHEIM |
1992 - 2004 | Thomas KLESTIL |
seit 2004 | Heinz FISCHER |
Quelle: BMI - Bundesministerium für Inneres |
Kartentexte
- Sieger bei der Bundespräsidentenwahl 2004 Bund und Land wählen unterschiedlich