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Der österreichischen Bundespräsident

Der österreichische Bundespräsident wird für jeweils sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Das Amt darf in einem Stück längstens zwei aufeinander folgende Perioden lang bekleidet werden.

Zu den weitreichendsten Rechten zählt der Oberbefehl über die Armee und die Befugnis, unter bestimmten Umständen Bundesregierung, Nationalrat und die Landtage aufzulösen. Damit ist der Bundespräsident in das Netz der Gewaltenteilung und -kontrolle eingebunden. Darüberhinaus kommen ihm Aufgaben wie die Berufung der Regierung, die Vertretung der Republik nach außen, die Ernennung von Beamten und Richtern, die Begnadigung von Straftätern und diverse Kompetenzen zur Bewältigung schwerer politischer Krisensituationen zu.

Das Amt des Bundespräsidenten besteht in Österreich von Beginn der republikanischen Staatsform 1918 an. 1938 bis 1945 hat es keinen Bundespräsidenten gegeben, da Österreich als Bestandteil des Dritten Reiches als Staat nicht existiert hat.

Präsidentschaftskanzlei
Präsidentschaftskanzlei, Wiener Hofburg
Bild: Präsidentschaftskanzlei

Die österreichischen Bundespräsidenten seit 1918

AmtszeitBundespräsident
1918 - 1920Karl SEITZ
1920 - 1928Michael HAINISCH
1928 - 1938Wilhelm MIKLAS
1945 - 1950Karl RENNER
1951 - 1957Theodor KÖRNER
1957 - 1965Adolf SCHÄRF
1965 - 1974Franz JONAS
1974 - 1986Rudolf KIRCHSCHLÄGER
1986 - 1992Kurt WALDHEIM
1992 - 2004Thomas KLESTIL
seit 2004Heinz FISCHER
Quelle: BMI - Bundesministerium für Inneres

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