Vorratsdatenspeicherung in Österreich
Status quo
- 27. Juni 2014 - die Entscheidung des Österreichische Verfassungsgerichtshof: "Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig. Bestimmungen widersprechen dem Datenschutz und dem Recht auf Privatsphäre" (Presseinformation des Vfgh, Live-Ticker der Urteilsverkündung)
- 25. Juni 2014 - der Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2012 wird dem Nationalrat vorgelegt. Hier findet sich eine detaillierte Aufgliederung der Vorratsdatenabfragen nach Delikten und Ergebnissen
- 12. Juni 2014 - Vfgh Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung in Österreich (Live-Ticker). Mit einer Entscheidung ist im Laufe des Sommers, spätestens im Herbst zu rechnen.
- 11. Juni 2014 - Nach Angaben des Justizministeriums erfolgte im Kalenderjahr 2013 in 354 Fällen eine Auskunft über Vorratsdaten. Von den 227 im Berichtszeitraum abgeschlossenen Fällen trug die Maßnahme in 105 Fällen zur Aufklärung der Straftat bei, in 122 Fällen wurde kein Beitrag zur Aufklärung geleistet (Parlamentarische Anfrage).
- 8. April 2014 - Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig: Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt (Presseaussendung, Urteil)
Seit 1.4.2012 ist in Österreich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft durch das Telefon- und Internetanbieter verpflichtet werden, Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang aufzubewahren und den Ermittlungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Was für Gegner der Vorratsdatenspeicherung einen allzu massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt, ist für Befürworter der selben ein probates Mittel zur präventiven Kriminalitätsbekämpfung. Den Kollateralschaden, dass alle Österreicherinnen und Österreicher damit pauschal unter Generalverdacht gestellt werden nimmt der Gesetzesgeber dabei in Kauf. Ausgenommen von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung sind derzeit Provider mit einem Jahresumsatz unter 277.000€ - auf Tiroler Boden stehen damit 16 speicherpflichtigen, 39 nicht speicherpflichtige lokale Anbieter gegenüber.
Karten & Tabellen
Die thematische Karte Vorratsdatenspeicherung umfasst mit Stichtag 2014-03-18 alle von der ARGE DATEN ausgewiesenen Telefon- und Internetanbieter in Österreich, unterschieden nach Providern mit und Providern ohne Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Durch Klick auf die Symbole können Sie Details zu jedem Anbieter in einem neuen Fenster in Erfahrung bringen. Für eine Liste mit Providern in Tirol und den NUTS-3 Regionen Österreichs verwenden Sie bitte das folgende Auswahlmenü.
Die Dimension der Vorratsdatenspeicherung am Beispiel SMS
Welche Daten müssen laut HELP.gv.at bei einer SMS-Nachricht sechs Monate lang gespeichert werden?
Speicherpflichtige Kennzahl | Sender | Empfänger |
---|---|---|
Name des Teilnehmers | Ja | Ja |
Anschrift des Teilnehmers | Ja | Ja |
Teilnehmerkennung | Ja | Ja |
wann ein Gespräch begonnen wird | Ja | - |
wie lange es dauert | Ja | - |
welcher Dienst in Anspruch genommen wird ("SMS") | Ja | - |
IMSI-Nummer (internationale Mobilteilnehmerkennung) | Ja | Ja |
IMEI-Nummer (internationale Mobilfunkgerätekennung) | Ja | Ja |
Standort bei Beginn der Verbindung | Ja | Ja |
2012 wurden laut Kommunikationsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Österreich 7,8 Milliarden SMS verschickt und damit alleine bei SMS Telefonaten wohl 7,8 * 15 = 117 Milliarden Datenwerte gespeichert. Nach Angaben des Justizministeriums erfolgte im Zeitraum 1.4.2012 - 31.3.2013 in 312 Fällen eine Auskunft über Vorratsdaten ... |
Weiterführende Links
Eine Fülle an zusätzlichen Informationen zum Thema Vorratsdaten können Sie folgenden Links entnehmen:
- ARGE DATEN - Dokumente und Informationen sowie Provider mit / ohne Speicherpflicht
- futurezone.at - zahlreiche Artikel zum Thema Vorratsdaten
- HELP.gv.at - was muss gespeichert werden?
- Datenschutzkommission - Rechtsgrundlagen wie "wer darf zugreifen?"
- European Commission - Link zur "Data Retention Directive" vom 5.März 2006
- ZEIT ONLINE - Artikel "Verräterisches Handy" mit einem bemerkenswerten Beispiel aus Deutschland